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STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT VON PARTEISPENDEN

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.

Kontaktadresse

DIE LINKE.
KREISVERBAND GüTERSLOH
Postfach 2305

33253 Gütersloh
Tel.: 05423-4740952
E - Mail: info@die-linke-guetersloh.de

Sprecherin: Almut Langer

Sprecher: Michael Pusch

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BLZ 478 500 65, Sparkasse Gütersloh


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